Kategorie: Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz zur Flurbereinigung Bretten-Gölshausen (B293)

    Der BUND bedankt sich für die Überlassung der Unterlagen und nimmt wie folgt Stellung:
    Erläuterungsbericht
    Seite 6 –2.1.6 Allgemeine Leitsätze
    Landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen leiten sich von den Eingriffstatbeständen einer Maßnahme in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ab (§ 14 ff BNatSchG). Dabei gilt nach wie vor der Grundsatz der räumlich funktionalen Kompensation. Große zusammenhängende Flächen sind anzustreben. Wir lehnen schmale Saumstreifen entlang von Wegen und Restflächen als übrig gebliebene Zwickel als Kompensationsmaßnahmen ab (z.B. in den Gewannen „Hinter dem Feller und Am Büchiger Weg“), auch wenn diese im Biotopvernetzungskonzept der Stadt Bretten oder als Ökokontomaßnahme aufgeführt sein sollten.

    „Wasserläufe sollen ökologisch aufgewertet werden….
    Dazu ist eine gewässerökologische Bestandsaufnahme erforderlich. Umgestaltungsmaßnahmen müssen von vorkommenden wertgebenden Tier- und Pflanzenarten und dem Charakter des Gewässers abgeleitet werden (Festlegung von Zielbiotopen). Sollten solche Maßnahmen geplant sein, fordern wir vorab entsprechende Kartierungen und die Beteiligung von entsprechendem Fachpersonal auf den Naturschutz- und Wasserbehörden.
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  • Zum Leserbrief von Udo Stammnitz „Sinnlose Zerstörung kann nicht hingenommen werden“, BNN 17.1.14

    email_writevon Gerhard Dittes, BUND Bretten
    Der Leserbriefschreiber stellte die Frage: “Wo waren da die Naturschutzverbände und die Grünen?“
    Hierzu muss richtig gestellt werden  [Antwort]:
    Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat, wie zu fast jeder Planung im Rahmen des Anhörungsverfahrens, auch zu diesem Wege- und Gewässerplan Stellung bezogen.
    Kritikpunkte waren u.a. die Beachtung artenschutzfachlicher Belange, die Wegebaumaßnahmen, der Schutz bestehender Feuchtgebiete, die Sicherung des Streuostbestandes, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie deren Pflege und rechtliche Sicherung sowie Bauzeitenbeschränkungen.

    Auf Drängen des BUND wurde durch einen Experten eine Bestandserhebung durchgeführt und dabei Dutzende geschützter Wildbienenarten festgestellt. Die Brutplätze der in den Erdwegen nistenden Bienen wurden gesichert oder Ausweichmöglichkeiten geschaffen. Denn Wildbienen sind unersetzliche Blütenbestäuber. Zusammen mit der Honigbiene sorgen sie für eine reiche Obsternte.
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