Schlagwort: Flächennutzungsplan

  • Die Folgen einer Siedlungserweiterung um 100 Hektar (=1 km² )

    Zur Fortschreibung des Regionalplans 2003:
    Die im Plan vorgesehenen 100 Hektar entsprechen der Siedlungsfläche von Diedelsheim mit 3700 Einwohnern, siehe Bild –>

    Quelle: Google Maps

    Die Folgen:

    Der Landwirtschaft gehen dringend benötigte Produktionsflächen für Futter- und Lebensmittel verloren.

    Durch Lebensraumverlust nimmt die Artenvielfalt ab, der Naturhaushalt wird geschwächt

    Landschaftsbild prägende Elemente verschwinden

    Der Naherholungsdruck auf Wiesen und Felder nimmt zu

    Versiegelte Flächen wie Dächer und Straßen heizen sich bei Sonneneinstrahlung auf und verschärfen die Folgen des Klimawandels. Tropennächte werden noch unerträglicher.

    Da etwa 40 % der Siedlungserweiterungsflächen versiegelt werden, gehen der Grundwasser-neubildung rund 320 000 Kubikmeter Wasser verloren (bei einem Jahresniederschlag von 800 Litern/Quadratmeter). Die gleiche Menge muss von der bereits überlasteten Kanalisation zusätzlich aufgenommen werden.

    Aktuell: Bei Starkregen kommt es häufiger zu Schäden an Hausrat und Gebäuden.

    Der gesamtstädtische Ziel- und Quellverkehr wird zunehmen und damit die Verkehrsprobleme verschärfen.

    Durch die Erhöhung der Einwohnerzahl werden die Infrastrukturen nicht mehr ausreichen.

    Als besonderen Service bieten wir unseren Leser/Innen die Gebietssteckbriefe nach Ortsteilen aufbereitet, bitte beachten Sie die etwas längere Ladezeit der Seiten :

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  • Petition „Regionalplan mit Transparenz & Bürgernähe“

    Wir bitten alle Leser/Innen aus Bretten sich mit dem Inhalt dieser Petition auseinander zu setzen und eine Unterschrift / Unterstützung zu erwägen!
    Es handelt sich um ein privates Engagement eines Brettener Bürgers, siehe dazu auch hier

  • Gemeinsame Stellungnahme von BUND und LNV

    Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ für die Darstellung der Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim
    Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Interessenverbände gem. § 4 Abs. 1 BauGB

    Gemeinsame Stellungnahme, erarbeitet durch den BUNDBretten, der nach § 63 BNatSchG sowie § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände:
    • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
    • Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV)

    Wie alle anderen Formen der Energieerzeugung ist auch die Windenergie mit Eingriffen in Natur, Landschaft und Umwelt verbunden. Wir fordern einen naturverträglichen Ausbau und Betrieb von Windenergieanlagen, damit insbesondere das Risiko für Vogel- und Fledermausschlag, Störeffekte auf Rast- und Brutvögel und Störungen der Migration von Vögeln und Fledermäusen so weit wie möglich vermieden und gemindert werden.
    An erster Stelle entscheidet die Standortwahl über die Natur- und Umweltverträglichkeit einer Windenergieanlage. Für Anlagenplanerinnen und Anlagenplaner bedeutet deshalb eine Festlegung von Tabu- und Prüfflächen (Restriktionsflächen) Planungssicherheit, da im Umkehrschluss auf dem Rest der Fläche mit weniger Konflikten und geringerem Kompensationsaufwand zu rechnen ist.

    Beim Ausbau der Windenergie sind die Belange des Natur- und Artenschutzes, insbesondere des Vogel- und Fledermausschutzes, nach europäischem Recht sowie nach Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Einige der windenergieempfindlichen Arten sind EU-weit streng geschützt, und für manche dieser Arten (beispielsweise für denRotmilan) hat das Land BadenWürttemberg eine hohe internationale Verantwortung.Viele Bestände dieser Arten sind durch die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft bereits seit vielen Jahren stark unter Druck geraten.

    Wir halten deshalb eine sorgfältige Bearbeitung unter Anwendung anerkannter Erhebungsstandards bei der Planung für geboten. Zum vorgelegten Entwurf nehmen wir im Einzelnen wie folgt Stellung: (mehr …)