{"id":153,"date":"2014-01-29T15:32:53","date_gmt":"2014-01-29T14:32:53","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bak-bretten.de\/bund\/?p=153"},"modified":"2014-01-29T15:32:53","modified_gmt":"2014-01-29T14:32:53","slug":"stellungnahme-des-bund-fuer-umwelt-und-naturschutz-zur-flurbereinigung-bretten-goelshausen-b293","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cranky-ramanujan.37-218-254-106.plesk.page\/?p=153","title":{"rendered":"Stellungnahme des Bund f\u00fcr Umwelt und Naturschutz zur Flurbereinigung Bretten-G\u00f6lshausen (B293)"},"content":{"rendered":"<p>Der BUND bedankt sich f\u00fcr die \u00dcberlassung der Unterlagen und nimmt wie folgt Stellung:<br \/>\n<strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Erl\u00e4uterungsbericht<\/span> <\/strong><br \/>\n<strong>Seite 6 \u20132.1.6 Allgemeine Leits\u00e4tze<\/strong><br \/>\nLandschaftspflegerische Kompensationsma\u00dfnahmen leiten sich von den Eingriffstatbest\u00e4nden einer Ma\u00dfnahme in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ab (\u00a7 14 ff BNatSchG). Dabei gilt nach wie vor der Grundsatz der r\u00e4umlich funktionalen Kompensation. Gro\u00dfe zusammenh\u00e4ngende Fl\u00e4chen sind anzustreben. Wir lehnen schmale Saumstreifen entlang von Wegen und Restfl\u00e4chen als \u00fcbrig gebliebene Zwickel als Kompensationsma\u00dfnahmen ab (z.B. in den Gewannen \u201eHinter dem Feller und Am B\u00fcchiger Weg\u201c), auch wenn diese im Biotopvernetzungskonzept der Stadt Bretten oder als \u00d6kokontoma\u00dfnahme aufgef\u00fchrt sein sollten.<\/p>\n<p>\u201e<em>Wasserl\u00e4ufe sollen \u00f6kologisch aufgewertet werden\u2026.<\/em><br \/>\nDazu ist eine gew\u00e4sser\u00f6kologische Bestandsaufnahme erforderlich. Umgestaltungsma\u00dfnahmen m\u00fcssen von vorkommenden wertgebenden Tier- und Pflanzenarten und dem Charakter des Gew\u00e4ssers abgeleitet werden (Festlegung von Zielbiotopen). Sollten solche Ma\u00dfnahmen geplant sein, fordern wir vorab entsprechende Kartierungen und die Beteiligung von entsprechendem Fachpersonal auf den Naturschutz- und Wasserbeh\u00f6rden.<br \/>\n<!--more--><br \/>\n<strong>Seite 6 \u20132.1.7 \u00d6kologische Bewertung des Verfahrensgebietes<\/strong><br \/>\nDie Bewertung ist 10 Jahre alt und muss aktualisiert werden. Mittlerweile liegt eine neue Fassung des Bundes- als auch des Landesnaturschutzgesetzes vor. Das Thema Artenschutz fand in der veralteten Bewertung sicherlich keine entsprechende Ber\u00fccksichtigung.<\/p>\n<p><strong>Seite 15 -3.1.4 Ver\u00e4nderung an Landschaftselementen<\/strong><br \/>\n<em>\u201eDie Wegenetzplanung sieht nicht vor, Landschaftselemente zu ver\u00e4ndern. Um eine sinnvolle Wegef\u00fchrung zu erreichen kann es im Einzelfall dennoch zum Verlust einzelner B\u00e4ume oder Str\u00e4ucher kommen\u201c<\/em>. Das ist ein Widerspruch in sich, da es sich bei B\u00e4umen und auch bei Str\u00e4uchern um Landschaftselemente handelt.<\/p>\n<p><strong>Seite 16 \u2013Wegeerschlie\u00dfungen<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Wegeerschlie\u00dfungen fehlt eine entsprechendeFl\u00e4chenbilanz die erforderlich ist, um die Eingriffe, insbesondere in das Schutzgut Boden, ableiten zu k\u00f6nnen. Insgesamt werden zus\u00e4tzlich 2220 m\u00b2 voll und 10.275 m\u00b2 teilversiegelt. Aus den Unterlagen geht nicht hervor, wie die Eingriffe in die entsprechenden Sch\u00fctzg\u00fcterdurch die Wegebauma\u00dfnahmen kompensiert werden. Bezogen auf die Beseitigung von Gr\u00fcnwegen weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass verschiedene Erdwege derzeit als Lebensraum von Wildbienen genutzt werden. Wir fordern, dass vor Beseitigung der Gr\u00fcnwege diese nach dem Vorkommen von Wildbienen zu\u00a0entsprechender Kartierzeit untersucht werden und die Eingriffe in einer speziellen artenschutzrechtlichen Pr\u00fcfung abgehandelt werden. Der BUND sieht es auch als geboten an zu\u00a0verhindern, dass bestehende Wildbienenbiotope durch die Neuanlage von Wegen zerst\u00f6rt\u00a0werden.<\/p>\n<p>Als Vermeidungsma\u00dfnahme lehnen wir grunds\u00e4tzlich alle Schotter- und Asphaltwege ab, die vorhandene Gr\u00fcnlandstrukturen zerschneiden und fordern anstelle dessen, dort Gr\u00fcnwege vorzusehen. Insbesondere der geplante Schotterweg entlang des Riedgrabens zwischen den Wegen 4020 und 1170 und der Weg 3330 im Bereich derneuen Ausgleichsfl\u00e4che der B 293 werden von uns abgelehnt. Der Riedgraben ist bekannt als Laichgew\u00e4sser f\u00fcr Salamander. Als Kompensationsma\u00dfnahme regen wir an, die Wege 1210, 1140 und ein Teilabschnitt von Weg Nr. 1260 zwischen 1100 und 2010 zu entsiegeln und als Gr\u00fcnwege zu belassen.<\/p>\n<p><strong>Seite 21 -3.2.13 Rohrdurchl\u00e4sse<\/strong><br \/>\nDer geplante Rohrdurchlass bei Weg 3500 soll so ausgebildet werden, dass Kleins\u00e4uger diesen unbeschadet durchqueren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Seite 21 -3.3.2 Gew\u00e4sser<\/strong><br \/>\nBei einem zur\u00fcckliegenden Treffen zum Wege- und Gew\u00e4sserplan forderten der BUND Bretten (Gerhard Dittes) und der Kreis\u00f6kologe Hans-Martin Flinspach, dass ein T\u00fcmpel am Riedgraben Graben aufw\u00e4rts entstehen soll, weil sonst Beeintr\u00e4chtigungen durch Publikumsverkehr zu bef\u00fcrchten sind. Auch soll der T\u00fcmpel so geplant werden, dass er den Lebensraumanforderungen der dort vorkommenden Amphibienarten gerecht wird. Einen T\u00fcmpel zum \u201eEntsorgen\u201c von Goldfischen und Rotwangenschildkr\u00f6ten lehnen wir ab. Im Plan ist der T\u00fcmpel als Ausgleichsma\u00dfnahme dargestellt. Insofernsind f\u00fcr eine \u00f6kologische Wertigkeit an die Ausgestaltung und Lage des Gew\u00e4ssers entsprechende Forderungen zu stellen. Eine Wasserfl\u00e4che zur Steigerung der Attraktivit\u00e4t eines Naherholungsgebietes lehnen wir als \u00f6kologische Ausgleichsma\u00dfnahme ab.<\/p>\n<p><strong>Seite 22 \u2013 3.6 Landschaftspflege<\/strong><br \/>\nDem BUND ist kein Gespr\u00e4ch bekannt, bei dem ein Einverst\u00e4ndnis zu den Landschaftspflegema\u00dfnahmen, wie im ersten Absatz erw\u00e4hnt, erkl\u00e4rt wurde! Der BUND bittet um Auskunft auf welches Gespr\u00e4ch mit welchen Beteiligten an welchem Termin wird hier verwiesen wurde, und bittet um eine Protokoll\u00fcbersendung. Eine \u00f6kologische Bewertung liegt den Unterlagen nicht bei. Dar\u00fcber hinaus verweisen wir auf unsere Ausf\u00fchrungen zu Punkt 2.1.7 und wiederholen an dieser Stelle die Notwendigkeit, die Bestandserfassung zu aktualisieren. Eine artenschutzrechtliche Pr\u00fcfung liegt den Unterlagen ebenfalls nicht bei. Die zu kartierenden Tiergruppen ergeben sich aus den Verbreitungskarten bzw. aus der Habitatsanalyse des Gebietes. Demnach ist es keinesfalls ausreichend, nur die Tiergruppe V\u00f6gel und dann noch auf ausgesuchten Fl\u00e4chen zu erfassen und dabei alles auf die Feldlerche zu fokussieren. Wie uns bekannt ist, kommen in dem Verfahrensgebiet noch eine Mehrzahl von streng gesch\u00fctzten Arten aus den Artgruppen Amphibien, V\u00f6gel, Flederm\u00e4use, Schmetterlinge, Holzk\u00e4fer und Reptilien vor. F\u00fcr eine artenschutzrechtliche Pr\u00fcfung nach \u00a7 44 BNatSchG fordern wir eine faunistische und floristische Kartierung des Gebietes nach artenschutzfachlichen Gesichtspunkten.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus erwarten wir eine Kartierung der H\u00f6hlenb\u00e4ume und deren Erhalt.\u00a0Der Behauptung, dass erhebliche Beeintr\u00e4chtigungen im Rahmen des Wegebaus nicht zu\u00a0erwarten sind, wird von uns widersprochen. Wie bereits angef\u00fchrt, kommt es durch die\u00a0Wegebauma\u00dfnahmen zu einer massiven zus\u00e4tzlichen Fl\u00e4chenversiegelung wobei Lebensr\u00e4ume\u00a0von gesch\u00fctzten Arten zerschnitten und zerst\u00f6rt werden.\u00a0Wir fordern eine schutzgutbezogene Abarbeitung der Eingriffsregelung mit Gegen\u00fcberstellung der Kompensationsma\u00dfnahmen (Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung). Die Unterlagen sind in dem Punkt v\u00f6llig unzureichend.<\/p>\n<p><strong>Seite 23 -3.6.2.2 Wasser<\/strong><br \/>\nIm Gewann \u201eIn den Federwiesen\u201c gibt es ein weiteres Gew\u00e4sser mit einer entsprechenden \u00f6kologischen Wertigkeit (Amphibien, Libellen usw.).Es liegt westlich des Weges 1120. Wir regen an, entsprechend der Beschreibung im letzten Absatz auf Seite 23, als Kompensationsma\u00dfnahme die nicht standortgerechte Nadelgeh\u00f6lzaufforstung im Bereich des Riedgrabens zu roden und dort dem feuchten Standort entsprechend, eine Sukzession zuzulassen.<\/p>\n<p><strong>Seite 24 \u2013 3.6.2.4 Tiere und Pflanzen<\/strong><br \/>\nDie faunistischen Erhebungen im Zusammenhang mit der UVS zur Ortsumgehung B 293 sind v\u00f6llig \u00fcberaltert und k\u00f6nnen keinesfalls eine aktuelle Artenerfassung ersetzen. Unabh\u00e4ngig davon belegen jedoch auch diese Ergebnisse, dass indem Gebiet streng gesch\u00fctzte Arten vorkommen, und eine artenschutzrechtliche Pr\u00fcfung nach \u00a7 44 BNatSchG unumg\u00e4nglich ist, um eine Rechtssicherheit zu erlangen. Ansonsten ist ein Vergehen nach dem Umweltschadensgesetz nicht auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>Seite 29 -3.6.5 Ausgleichsma\u00dfnahmen<\/strong><br \/>\nEine schutzgutbezogene Gegen\u00fcberstellung von Eingriff und Ausgleich fehlt. So kann nicht nachvollzogen werden, welche Eingriffe mit den Ma\u00dfnahmen in Tab. 6 kompensiert werden sollen. Auf Seite 29 ist die Anlage von Lerchenfenster als Vermeidungsma\u00dfnahme bezeichnet. Insofern ist eine Auflistung in Tab. 6 nicht angebracht, da dort ausschlie\u00dflich Ausgleichsma\u00dfnahmen aufgef\u00fchrt sind. Bezogen auf die Lerchenfenster bitten wir um Information, wie diese ausgef\u00fchrt und rechtlich gesichert werden. Nach \u00a7 15 (4) BNatSchG sind Ausgleichs- und Ersatzma\u00dfnahmen durch den Verursacher oder dessen Rechtsnachfolger in dem jeweils erforderlichen Zeitraum, in der Regel dauerhaft zu unterhalten und rechtlich zu sichern. Dar\u00fcber hinaus stellt sich die Frage, wer die Funktion solcher Fenster \u00fcberpr\u00fcft. In Fachkreisen sind die Fenster nach wie vor umstritten und in der Vergangenheit war vermehrt zu beobachten, dass die Fenster aufgrund ihrer Lage und Bewirtschaftung ihr Ziel verfehlt haben.<br \/>\nDie Ma\u00dfnahme 5010\/1 -Gr\u00fcnzug an Gew\u00e4sser- verl\u00e4uft in weiten Teilen auf Gr\u00fcnlandfl\u00e4chen. Da eine Ausgleichsma\u00dfnahme sowohl aufwertungsf\u00e4hig als auch aufwertungsbed\u00fcrftig sein muss, lehnen wir einen Gew\u00e4sserrandstreifen auf Gr\u00fcnland ab und fordern eine entsprechende Ersatzma\u00dfnahme.<br \/>\nBei der Ma\u00dfnahme 5040 handelt es sich um eine typische Restfl\u00e4che der Flurbereinigung. Diese Fl\u00e4che liegt v\u00f6llig isoliert und ist viel zu klein, als dass sie Funktionen einer\u00a0Ausgleichsfl\u00e4che \u00fcbernehmen kann. Gleiches gilt f\u00fcrdie Fl\u00e4che 5030. Dar\u00fcber hinaus liegen\u00a0die Fl\u00e4chen nicht, wie im Text beschrieben, im Randbereich von Obstwiesen.<\/p>\n<p><strong>Seite 35 -6. Artenschutzrechtliche Pr\u00fcfung nach \u00a7 44 BNatSchG<br \/>\n<\/strong>Die hier gemachten Ausf\u00fchrungen sind v\u00f6llig unzureichend.\u00a0Die artenschutzrechtliche Pr\u00fcfung ist f\u00fcr Anhang IVArten und europ\u00e4ische Vogelarten\u00a0durchzuf\u00fchren. Es reicht also keineswegs aus, nur die Feldlerchen zu betrachten, zumal keine\u00a0Ausf\u00fchrungen dazu gemacht werden, wie viele Brutpaare im Gebiet vorkommen und von der\u00a0Ma\u00dfnahme betroffen sein k\u00f6nnen.\u00a0Da bekannt ist, dass im Gebiet eine Mehrzahl von Anhang IV Arten und europ\u00e4ische\u00a0Vogelarten vorkommen, fordern wir die gesetzlich vorgeschriebene artenschutzrechtliche\u00a0Pr\u00fcfung mit den entsprechenden Tiergruppen wie bereits erw\u00e4hnt.\u00a0Auf Seite 40 ist genannt, dass keine bedrohten Arten nach Anhang I und IV der FFH-RL durch das Verfahren ber\u00fchrt werden. Da keine entsprechende Kartierung durchgef\u00fchrt wurde, kann dieser Sachverhalt auch nicht beurteilt werden. In Anhang I sind keine Arten aufgef\u00fchrt sondern Lebensraumtypen, die im vorliegenden Projekt nicht zu betrachten sind.<\/p>\n<p><strong>Seite 39 -8.2.4 Pflanzen und Tiere<\/strong><br \/>\nHier ist ausgesagt, dass von einem R\u00fcckgang des Baumbestandes in den Ackerlagen nicht auszugehen ist. Leider ist bislang in allen Flurbereinigungsverfahren ein massiver Verlust von Landschaftsbild pr\u00e4genden B\u00e4umen festzustellen, insofern widersprechen wir dieser Behauptung entschieden und fordern zum Erhalt der B\u00e4ume eine entsprechende Festlegung. F\u00fcr die verlegten Ausgleichsfl\u00e4chen der B 293 erbitten wir zur Nachvollziehbarkeit eine entsprechende Bilanzierung. Die gestrichenen bzw. verlegten Ausgleichsfl\u00e4chen der Stadt Bretten m\u00fcssen eine doppelte Kompensation erfahren. Zum einen m\u00fcssen die Fl\u00e4che verlegt werden, zum anderen muss die Zerst\u00f6rung der Fl\u00e4chen kompensiert werden. Wir bitten um entsprechenden Nachweis.F\u00fcr die Umsetzung der Ma\u00dfnahmen erbitten wir einen Bauzeitenplan. So d\u00fcrfen beispielsweise die Wegebauma\u00dfnahmen nicht zur Amphibienwanderzeit,Brutzeit der V\u00f6gel oder \u00dcberwinterung von Zauneidechsen durchgef\u00fchrt werden. K\u00fcnftig bitten wir die Termine vorzugsweise auf den Nachmittag zu legen, so dass eine Teilnahme von berufst\u00e4tigen Mitgliedern der Naturschutzverb\u00e4nde erleichtert wird.<\/p>\n<p>Wir w\u00fcnschen an dem Verfahren weiter beteiligt zu werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der BUND bedankt sich f\u00fcr die \u00dcberlassung der Unterlagen und nimmt wie folgt Stellung: Erl\u00e4uterungsbericht Seite 6 \u20132.1.6 Allgemeine Leits\u00e4tze Landschaftspflegerische Kompensationsma\u00dfnahmen leiten sich von den Eingriffstatbest\u00e4nden einer Ma\u00dfnahme in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ab (\u00a7 14 ff BNatSchG). 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