{"id":9588,"date":"2014-02-01T23:10:50","date_gmt":"2014-02-01T21:10:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bund-bretten.de\/?p=9588"},"modified":"2014-02-01T23:10:50","modified_gmt":"2014-02-01T21:10:50","slug":"zementwerk-woessingen-erhaelt-genehmigung-fuer-verbrennung-von-100-abfall-bund-kritisiert-vermeidbare-schadstoffbelastung-fuer-mensch-natur-und-umwelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cranky-ramanujan.37-218-254-106.plesk.page\/?p=9588","title":{"rendered":"Zementwerk W\u00f6ssingen erh\u00e4lt Genehmigung f\u00fcr Verbrennung von 100% Abfall: BUND kritisiert vermeidbare Schadstoffbelastung f\u00fcr Mensch, Natur und Umwelt"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\"><strong>Pressemitteilung BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein<\/strong><\/p>\n<p>Karlsruhe\/Walzbachtal. Scharfe Kritik an der inzwischen erteilten Genehmigung des Einsatzes von 100% Abfall f\u00fcr die Feuerung im Zementwerk W\u00f6ssingen \u00e4u\u00dfert der Regionalverband Mittlerer Oberrhein des Bund f\u00fcr Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). \u201eMehr Schadstoffe in der Luft, im Wasser und im Boden aber auch mehr Profit, das sind die Folgen der Umstellung der Lafarge Zement W\u00f6ssingen auf eine reine M\u00fcllverbrennung\u201c, so Harry Block, Mitglied des Vorstands des BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein. \u201eDie einzige f\u00fcr Mensch und Umwelt vertretbare Alternative, der Einsatz von Gas als Brennstoff, wurde vom Betreiber aus Kostengr\u00fcnden verworfen\u201c, kritisiert Block die Unternehmenspolitik der Lafarge Zement W\u00f6ssingen GmbH. \u201eHier wird zuk\u00fcnftig eine Industrieanlage als M\u00fcllverbrennungsanlage missbraucht. Und das Zementwerk W\u00f6ssingen verf\u00fcgt eben nicht \u00fcber die hochwirksamen Filtersysteme einer gezielt als M\u00fcllverbrennungsanlage (MVA) ausgelegten Einrichtung \u2013 wie beispielsweise der MVA in Mannheim, die zur Verbrennung des in Karlsruhe gesammelt Restm\u00fclls eingesetzt wird.\u201c<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p>Der BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein erkennt an, dass in der durch das Regierungspr\u00e4sidium Karlsruhe erteilten Genehmigung der Spielraum zur Begrenzung der zul\u00e4ssigen Emissionen ausgenutzt wurde. \u201eDie Genehmigung des Regierungspr\u00e4sidiums geht an die Grenze dessen, was gesetzlich zum Schutz der Menschen und Umwelt m\u00f6glich ist\u201c, so Block. \u201eDie Einwendungen des BUND und zahlreicher B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger haben so zumindest zu einer deutlichen Verringerung des Schadstoffaussto\u00dfes gegen\u00fcber dem urspr\u00fcnglichen Antrag gef\u00fchrt.\u201c<br \/>\n\u201eDas Grundproblem bleibt jedoch: Industrieanlagen werden als M\u00fcllverbrennungsanlagen missbraucht. Hier w\u00e4re die Politik gefordert &#8211; und schweigt\u201c, bem\u00e4ngelt Block. Das Fazit des BUND Mittlerer Oberrhein: Die Genehmigungsbeh\u00f6rde hat sich gro\u00dfe M\u00fche gegeben, den Einwendungen in der Genehmigung Rechnung zu tragen. Der grunds\u00e4tzlichen Einwendung gegen die 100%ige Nutzung von Abfall zur Energiebereitstellung in einem Zementwerk konnten die Beamten des Regierungspr\u00e4sidiums, die sich an alle von der Politik vorgegebenen Verordnungen und Gesetze halten m\u00fcssen, nicht erf\u00fcllen. Ziel des BUND ist es, zum Schutz von Mensch und Umwelt auf eine Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen hinzuwirken.<\/p>\n<p><strong>Hintergrund-Informationen<\/strong><br \/>\nEs bleiben trotz Zertifizierung erhebliche Zweifel an der Zusammensetzung und der Kontrolle des so genannten \u201eFluff\u201c, der mit 80 % bis 85 % den gr\u00f6\u00dften Anteil an dem verharmlosend als \u201aSekun-d\u00e4rbrennstoffe\u2018 bezeichneten Abfall im Zementwerk W\u00f6ssingen einnimmt. Dieser \u201eFluff\u201c sieht aus wie der Inhalt eines Staubsaugerbeutels (graue Flocken). Fluff, wie die Flocken im Fachjargon als Abk\u00fcrzung f\u00fcr \u201eFlugf\u00e4hige Fraktionen\u201c hei\u00dfen, ist ein Produkt aus Gewerbeabfall. Bei dessen Einsatz reicht es aus Sicht des Umweltbundesamtes nicht aus, dass sich die Emissionssituation des Zementwerkes durch Behandlung von Abf\u00e4llen in der Anlage nicht ver\u00e4ndert. Vielmehr ist aus Gr\u00fcnden des vorsorgenden Umweltschutzes eine Minimierung der Emissionen anzustreben.<\/p>\n<p>Es handelt sich beim Zementwerk in W\u00f6ssingen um keine \u201eVerbesserungsgenehmigung&#8220;. Eine solche zielt darauf ab, bestehenden Anlagen in Belastungsgebieten (Gebiete, in denen Immissionsrichtwerte \u00fcberschritten sind) eine Genehmigung bei wesentlicher \u00c4nderung nicht zu versagen, wenn eine deutliche Verbesserung der Umweltsituation eintritt. Dies ist bei dieser Anlage nach dieser Genehmigung f\u00fcr die 100%ige Verbrennung von M\u00fcll nicht der Fall &#8211; im Gegenteil, die Emissionen und damit auch die Immissionen erh\u00f6hen sich in dieser als Zementwerk getarnten M\u00fcllverbrennungsanlage. Die Verbrennung von undefiniertem M\u00fcll widerspricht gem\u00e4\u00df Bewertung durch den BUND nicht nur dem Recyclinggebot des Abfallwirtschaftsgesetzes sondern auch der RICHTLINIE 2008\/98\/EG DES EUROP\u00c4ISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES: \u201e\u00a7 14 F\u00f6rderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung, (1) Zum Zweck des ordnungsgem\u00e4\u00dfen, schadlosen und hochwertigen Recyclings sind Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabf\u00e4lle sp\u00e4testens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln, soweit dies technisch m\u00f6glich und wirtschaftlich zumutbar ist.\u201c<\/p>\n<p>Das Kreislaufwirtschaftsgesetz geht von dem Heizwert 11000 kj\/kg eines Abfalls ohne Vermischung aus. Fluff ist aber ein undefinierbares Gemisch aus Papier, Kunststoff etc., der vorher eben wie beispielsweise in der Sortieranlage in Karlsruhe getrennt h\u00e4tte werden m\u00fcssen. Damit wird nach Ansicht des BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe und schadlose Verwertung von Abf\u00e4llen umgangen und das Gebot der Verwertung vor Verbrennung verletzt.<\/p>\n<p>In der Genehmigung hei\u00dft es: \u201eF\u00fcr das Vorhaben zur Erh\u00f6hung der Einsatz gerade von Sekun-d\u00e4rbrennstoffen konnte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Nachweis gef\u00fchrt werden, dass die zu erwartenden Emissionen aus dem Abgaskamin des Drehrohrofens zu keinen sch\u00e4dlichen Emissionen in der Umgebung des Zementwerks f\u00fchren werden.\u201c Diese Aussage h\u00e4lt der BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein f\u00fcr irref\u00fchrend. Nat\u00fcrlich kommt es zu einer Erh\u00f6hung aller Schadstoffe. Sie erreichen aber in der Regel nur nicht die vom Gesetzgeber viel zu hoch angelegten Grenzwerte. Den Beamten eines Regierungspr\u00e4sidiums sind \u2013 und das wird in der Genehmigung von uns nachvollziehbar auch zum Ausdruck gebracht \u2013 oft die H\u00e4nde gebunden. Wir haben der Genehmigung entnommen, dass bei Stickoxiden 200 mg\/Kubikmeter bis 2017 eingehalten werden m\u00fcssen. Das ist zwei Jahre fr\u00fcher als es die Gesetzeslage zwingend erfordert und dennoch angesichts des Stickoxidwerte im Hochbelastungsraum Karlsruhe immer noch viel zu hoch. Bei einer Befeuerung mit Gas w\u00fcrden dagegen Stickoxidemissionen vermieden.<br \/>\nDie gr\u00f6\u00dfte \u00dcberraschung f\u00fcr den BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein ist aber, dass im Schwebstaub (meist lungeng\u00e4ngiger Feinststaub) die Metalle Nickel (3,3%-Stoff, der u.a. f\u00fcr ein erh\u00f6htes Risiko, an Lungen-, Nasen-, Kehlkopf- und Prostatakrebs zu erkranken, bekannt ist) und Vanadium (3,3%-Stoff, der u.a. auch Erbsch\u00e4den hervorrufen kann) die so genannte Irrelevanzgrenze, die sowieso wiederum viel zu hoch angesetzt wird, \u00fcberschritten werden. Noch drastischer ist dies f\u00fcr Dioxine und Furane (Stoffe die schon in geringen Mengen als krebserregend gelten und hochgiftig sind), die ebenfalls diese Grenze um 7 % \u00fcberschreiten. Nur mit vielen Rechnereien und mit der rechtlich wirksamen Aussage, dass die durchgef\u00fchrten Belastungsmessungen der Vorbelastung der Umgebung mit diesen Stoffen diese \u00dcberschreitung rechtlich erlauben, wird diesem eigentlich unhaltbarem Tatbestand Rechnung getragen und im Falle Quecksilber, der zus\u00e4tzlich 13 % der j\u00e4hrlichen Fracht in das Gebiet D\u00fcrrenb\u00fcchig eintr\u00e4gt, als vereinbar mit der Bodenschutzverordnung abgeschmettert. Und was ist mit den Menschen? Schon kleinste Mengen Quecksilber, die \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum aufgenommen werden, k\u00f6nnen das zentrale Nervensystem sch\u00e4digen. Besonders anf\u00e4llig sind dabei Kinder.<br \/>\nDer Verwaltungsgerichtshof Baden-W\u00fcrttemberg hat mit seinem Urteil vom 20.7.2011 festgestellt: \u201eDie Irrelevanzgrenze der TA Luft von 3 % f\u00fcr gesundheitsgef\u00e4hrdende Luftschadstoffe ist grund-s\u00e4tzlich mit h\u00f6herrangigem Recht vereinbar. Bei Kumulation von Anlagen oder atypischen Situationen ist ggf. eine Gesamtbetrachtung erforderlich. In einer Umweltzone ist jedenfalls eine Irrelevanzgrenze von 1 % rechtlich unbedenklich\u201c.<\/p>\n<p>In dieser Genehmigung werden aber h\u00f6here Werte akzeptiert, weil aktuelle Belastungsmessungen vor Ort die Zunahme gesetzlich relativieren und damit f\u00fcr die Genehmigungsbeh\u00f6rde keine M\u00f6glichkeit einer Nichtgenehmigung bestand. Der Genehmigungsbeh\u00f6rde ist es gelungen, den Grenzwert von Quecksilber auf den niedrigsten Wert der deutschen Zementindustrie festzulegen, wobei die Einwilligung des Antragstellers als Voraussetzung anzusehen ist. Die vom BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein vorgeschlagene st\u00e4ndige Eind\u00fcsung von Aktivkohle &#8211; die Anwohner hatten dies ebenso gefordert &#8211; zur Senkung der Quecksilberwerte wird von der Genehmigungsbeh\u00f6rde wie folgt abgelehnt:<br \/>\n\u201eBei einer Ofenmehlaufgabe von ca.980.000 Tonnen &#8211; als Beispiel im Jahr 2012 &#8211; entspricht dies einer Filterstaubmenge von ca. 49.000 Tonnen, die ausgeschleust werden m\u00fcsste. Da die Zement-mahlung saisonabh\u00e4ngig ist und unabh\u00e4ngig zum Ofenbetrieb betrieben wird, kommt es insbeson-dere in den Wintermonaten zur \u00dcberproduktion an Filterstaub. Die Staubmenge, die in der Zementmahlung eingesetzt werden kann, ist auch von der Zementsorte abh\u00e4ngig.<\/p>\n<p>Im Jahr 2012 wurden lediglich ca. 3070 Tonnen Filterstaub in die Zementmahlung gef\u00fchrt. Eine kontinuierliche Ausschleusung bedeutet daher den Bau eines gro\u00dfen Silos mit ca. 6.000 Tonnen Kapazit\u00e4t. Die \u00dcberkapazit\u00e4t muss fachgerecht entsorgt werden. Die Entsorgungskosten liegen bei ca. 80 EUR pro Tonne und somit insgesamt bei ca. 3,7 Millionen EUR\/Jahr. Neben den hohen Entsorgungskosten w\u00e4ren auch zus\u00e4tzlich ca. 3.600 LKW Bewegungen pro Jahr erforderlich.<br \/>\nWird der Filterstaub nicht ausgeschleust, reichert sich der Staub sowohl mit Quecksilber als auch mit Aktivkohle weiter an. Beide haben einen signifikanten Einfluss auf die Produktqualit\u00e4t des Zementes.<br \/>\nDaneben erfordert die kontinuierliche Eind\u00fcsung die Vorhaltung von mehreren Tonnen Aktivkohle auf dem Gel\u00e4nde, was zus\u00e4tzliche Brand- und Explosionsschutzma\u00dfnahmen erforderlich macht. Lafarge sieht daher die Forderung nach einer kontinuierlichen Eind\u00fcsung von Aktivkohle in das Ofenabgas oder einer Herabsetzung des Grenzwertes auf 0,020 mg\/Nm3 als unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig an und lehnt eine weitere Versch\u00e4rfung ab.<br \/>\nDer Forderung von Einwendern, einen Emissionsgrenzwert f\u00fcr Quecksilber von 0,020 mg\/m3 zu verf\u00fcgen, konnte nicht entsprochen werden. Mit der Festlegung eines Zielwerts von 0,025 mg\/m3 ist nach Ansicht des Regierungspr\u00e4sidiums das derzeit technisch und rechtlich M\u00f6gliche in Bezug auf die Quecksilberminderung im Ofenabgas des Zementwerks erreicht.\u201c<br \/>\nDas Fazit des BUND Regionalverband Mittlerer: Auch hier gibt es nur eine angemessene Al-ternative: Gasfeuerung.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber l\u00e4sst aber, und die gr\u00fcn-rote Landesregierung hat dem noch nicht widersprochen, den Einsatz von M\u00fcll in Gro\u00dffeuerungsanlagen zu; nach Auffassung des BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein auch in dazu nicht geeigneten Verbrennungs\u00f6fen und dies zum Schaden der Menschen in der Umgebung der Anlage.<br \/>\nEs sind den Einwendern also rechtlich alle H\u00e4nde gebunden, obwohl es eine \u00f6kologisch bessere Alternative in diesem Falle geben w\u00fcrde. Das bedauern wir sehr. Nicht nur die Betreiber des Zementwerkes m\u00fcssen sich die Frage gefallen lassen, ob aus Profitgr\u00fcnden die k\u00f6rperliche Unversehrtheit von Flora, Fauna und Menschen wissentlich in Kauf genommen wird.<br \/>\nDer BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein bleibt bei seiner durch die Vorgaben der EU bekr\u00e4ftigte Forderung nach Umstellung der Feuerung im Zementwerk W\u00f6ssingen auf Gas f\u00fcr die gesamte Anlage. Bei der Verbrennung von Gas entstehen keinerlei sch\u00e4dliche St\u00e4ube, eine Anbindung ans Gasnetz ist durch eine benachbarte Pipeline problemlos herstellbar. Gas stellt aus \u00f6kologischen Gr\u00fcnden die einzig hinnehmbare Verbrennungsalternative dar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pressemitteilung BUND Regionalverband Mittlerer Oberrhein Karlsruhe\/Walzbachtal. 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