{"id":9952,"date":"2014-05-30T11:37:16","date_gmt":"2014-05-30T09:37:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bund-bretten.de\/?p=9952"},"modified":"2014-05-30T11:37:16","modified_gmt":"2014-05-30T09:37:16","slug":"bebauungsplan-auf-dem-bergel-artenschutz-umsetzung-der-kompensationsmassnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/cranky-ramanujan.37-218-254-106.plesk.page\/?p=9952","title":{"rendered":"Bebauungsplan \u201eAuf dem Bergel\u201c Artenschutz \/ Umsetzung der Kompensationsma\u00dfnahmen"},"content":{"rendered":"<p>f\u00fcr die Bearbeitung unseres Antrags auf Erteilung einer Umweltinformation vom 26.03.2014 bedanken wir uns.<br \/>\nNach Durchsicht der \u00fcbermittelten Informationen sowie Vor-Ort-Inaugenscheinnahme der bereits erfolgenden Bauma\u00dfnahmen halten wir unsere Kritik am Vorgehen der Stadt Bretten aufrecht und konkretisieren diese im Folgenden.<br \/>\nWir beziehen uns in unseren Ausf\u00fchrungen auf die Fachtagung \u201eBiodiversit\u00e4t im Fokus &#8211; Fachgerechter Umgang mit europarechtlich gesch\u00fctzten Arten: Reptilienvorkommen in Genehmigungsverfahren\u201c der Akademie f\u00fcr Natur- und Umweltschutz des Landes Baden-W\u00fcrttemberg (Veranstaltungen im November 2013 sowie (inhaltsgleich) am 26. Februar 2014)<a href=\"\/#Fussnote1\"><sup>1<\/sup><\/a>.<br \/>\nWir halten eine Aufarbeitung des praktischen Vollzugs des Artenschutzes in der Stadt Bretten\u00a0f\u00fcr dringend geboten und m\u00f6chten mit diesem Schreiben auch einen Ansto\u00df an die Untere Naturschutzbeh\u00f6rde im Landratsamt Karlsruhe geben, bei zuk\u00fcnftigen Verfahren die Einhaltung\u00a0fachlicher Standards und rechtlicher Normen mit Nachdruck einzufordern.\u00a0Die Naturschutzverb\u00e4nde BUND und LNV bitten um eine R\u00fcckmeldung, zu den Konsequenzen\u00a0aus dem inad\u00e4quaten Vorgehen im konkreten Fall sowie zum zuk\u00fcnftigen Vorgehen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-size: 14pt;\">Erfassung<\/span> <\/strong><br \/>\nBez\u00fcglich der Erfassung der Zauneidechsen steht der Bericht des B\u00fcros Scheckeler vom 19.09.2012 zur Verf\u00fcgung. Nach aktuellem Stand werden in der Regel 4 Begehungen als erforderlich angesehen. Dies ist\u00a0im vorliegenden Gutachten nicht gegeben. Weiterhin fanden zwei Begehungen (auf dem Acker- und Gr\u00fcnlandstreifen am Nordrand) sehr sp\u00e4t statt: Mitte August und Mitte September. Je nach Witterungsverlauf ist ein Aufsuchen der Winterquartiere f\u00fcr adulte Individuen Mitte August nicht auszuschlie\u00dfen, f\u00fcr Mitte September sogar mit nichtgeringer Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Die Qualit\u00e4t der vorliegenden Datengrundlage ist damit als unzureichend anzusehen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong><span style=\"font-size: 14pt;\">Absch\u00e4tzung der Population<\/span><\/strong><br \/>\nLaut artenschutzrechtlicher Einsch\u00e4tzung im Gutachten vom 19.09.2012 sei \u201edavon auszugehen, dass au\u00dfer den direkt beobachteten Tieren noch etwas 3 mal so viele Tiere vorkommen\u201c. Gem\u00e4\u00df aktuellem Stand der Fachdiskussion ist dagegen bereits in \u00fcbersichtlichem Gel\u00e4nde von einem Korrekturfaktor von 6 auszugehen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-size: 14pt;\">Kapazit\u00e4t der CEF-Ma\u00dfnahmen<\/span><\/strong><br \/>\nIn den Ausf\u00fchrungen vom 19.09. 2012 wird auf eine Fl\u00e4che von 1800 m<sup>2<\/sup> verwiesen, die als CEF-Ma\u00dfnahme vorgesehen sei, in der \u201eBiologischen Planung\u201c vom 7.11.2013 werden dann \u201e\u00fcber 2000 m<sup>2<\/sup>\u201c genannt, an anderer Stelle 2400 m<sup>2<\/sup>. \u00a0Die Naturschutzverb\u00e4nde weisen darauf hin, dass es notwendig ist, neue, unbesetzte Lebensr\u00e4ume zu schaffen. Gem\u00e4\u00df den vorliegenden (methodische mangelhaften) Erhebungen war\u00a0jedoch bereits ein Teil der jetzigen CEF-Ma\u00dfnahme besiedelt. Der Fl\u00e4chenumfang besiedelter Fl\u00e4chen kann nicht angerechnet werden. Pro Alttier sind 150 m<sup>2<\/sup>\u00a0Fl\u00e4che anzusetzen, ein vom beauftragten B\u00fcro vorgeschlagener \u201eFl\u00e4chenrabatt\u201c aufgrund von Revier\u00fcberlappungen entspricht nicht dem aktuellen fachlichen Stand. Die Berechnung der notwendigen Fl\u00e4chengr\u00f6\u00dfe f\u00fcr die CEF-Ma\u00dfnahme stellt sich damit als\u00a0fehlerhaft dar.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-size: 14pt;\">Umsetzung<\/span> <\/strong><br \/>\nHerrichtung der CEF-Fl\u00e4che: Die Naturschutzverb\u00e4ndeerneuern ihre Stellungnahme: Die vorgezogenen Ausgleichsma\u00dfnahmen (CEF-Ma\u00dfnahmen) f\u00fcr die Zauneidechsen sind so fr\u00fchzeitig durchzuf\u00fchren, dass diese ihre \u00f6kologische Funktion zum Zeitpunkt der Zerst\u00f6rung der alten\u00a0Lebensr\u00e4ume \u00fcbernehmen k\u00f6nnen. Nach RUNGE et. al (2010)<a href=\"\/#Fussnote2\"><sup>2<\/sup><\/a>, einer Studie im Auftrag des BfN, bedarf eine bereits bewachsene CEF-Fl\u00e4che f\u00fcr Zauneidechsen einer Reifezeit von drei bis f\u00fcnf Jahren. Die Umwandlung einer bisherigen Ackerfl\u00e4che ben\u00f6tigt nach dieser Quelle noch einen entsprechend l\u00e4ngeren Zeitraum bis sie als Lebensraum f\u00fcr Zauneidechsen geeignet ist. Gem\u00e4\u00df Laufer (2013) ist von einer Zeitspanne bis die \u00f6kologische Funktion erf\u00fcllt ist, von mindestens 2 Jahren auszugehen.<\/p>\n<p>Baufeldr\u00e4umung: Das genaue Vorgehen zur Baufeldr\u00e4umung bzw. zur Verlagerung der Zauneidechsen bleibt weiter unklar beschrieben. Inwiefern die vorgesehenen Ma\u00dfnahmen als Umsiedlung oder als Vergr\u00e4mung anzusehen sind, bleibtFrage der Interpretation. Nach aktuellem Stand der fachlichen Diskussion ist die Vergr\u00e4mung dem aktiven Abfangen vorzuziehen, da mit letzterer enormer Stress (Schwanzabwurf etc.) verbunden ist. F\u00fcr eine fachgerechte Vergr\u00e4mung ist abschnittsweise vorzugehen, der Einsatz von Abdeckfolien angezeigt, Zum Vergr\u00e4men f\u00fchrt Laufer 2013 aus: \u201eDas Ziel der Vergr\u00e4mung ist es, den Lebensraum unattraktiv zu gestalten (dichte Vegetation, Vlies, Folie). Dies kann nur w\u00e4hrend der Aktivit\u00e4tsphase und au\u00dferhalb der Fortpflanzungszeit durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<ul>\n<li>Entfernung der Geh\u00f6lze und Versteckpl\u00e4tze<\/li>\n<li>M\u00e4hen des Bereichs einschlie\u00dflich Abr\u00e4umen des M\u00e4hgutes<\/li>\n<li>Abdeckung, ggf. zur Lenkung der Tiere Z\u00e4une aufstellen<\/li>\n<li>Abnehmen der Folie, des Vlieses nach fr\u00fchestens 3 Wochen<\/li>\n<li>Planieren und Verdichten des Bereichs\u201c<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Gegensatz hierzu wird seitens der vorliegenden Planung auf \u201eTreibwirkung\u201c, \u201eMaschinen, die selektiv\u201c wirken etc. verwiesen. Die f\u00fcr das Baugebiet \u201eAuf dem Bergel\u201c beschriebenen Ma\u00dfnahmen zur Vergr\u00e4mung von Eidechsen durch Einsatz von Baumaschinen entsprechen keinesfalls anerkannten Standards.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-size: 14pt;\">Monitoring \/ Risikomanagement<\/span> <\/strong><br \/>\nGem\u00e4\u00df Laufer 2013 gilt: \u201eVerbleiben bei Vermeidungs- oder Minimierungsma\u00dfnahmen Unsicherheiten, ist ein Monitoring mit einem kombiniertem Risikomanagement durchzuf\u00fchren. Dieses Monitoring macht aber nur Sinn, wenn schon im Vorfeld Korrektur- und Vorsorgema\u00dfnahmen benannt werden.\u201c<br \/>\nIn der vorliegenden Planung konnten wir keine Hinweise zu Ma\u00dfnahmen erkennen, die ergriffen\u00a0werden sollen, wenn der erhoffte Erfolg der CEF-Ma\u00dfnahme nicht eintritt. Eine entsprechende\u00a0Planung ist vorzulegen.\u00a0Es ist auch sicherzustellen, dass die angrenzenden Strukturen, die Teil des Flurbereinigungsverfahrens sind, nicht zerst\u00f6rt werden.\u00a0Weiterhin erneuern die Naturschutzverb\u00e4nde explizit die Forderung, ein Programm zum Bestandsmonitoring festzulegen. Nach Laufer 2013 gilt: \u201eGleiche Methode wie bei der Erfassung,\u00a0mind. 3 Jahre und allj\u00e4hrlich bzw. bis der Zielbestand erreicht ist.\u201c Aufgrund der weiter vorne\u00a0dargestellten Erhebungsm\u00e4ngel ist hier selbstverst\u00e4ndlich statt auf \u201edie gleiche Methode\u201c auf\u00a0\u201eanerkannte Erhebungsstandards\u201c, d.h. 4 Begehungen innerhalb der Hauptaktivit\u00e4tsphase der\u00a0adulten Tier umzustellen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-size: 14pt;\">Rechtliche W\u00fcrdigung<\/span><\/strong><br \/>\nBei der Zauneidechse handelt es sich um eine strenggesch\u00fctzte Art nach Anhang IV der FFHRL. Nach \u00a7 44 (1) Nr. 1-3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten:<\/p>\n<ol>\n<li>wild lebenden Tieren der besonders gesch\u00fctzten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu\u00a0verletzen oder zu t\u00f6ten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu\u00a0besch\u00e4digen oder zu zerst\u00f6ren.<\/li>\n<li>wild lebende Tiere der streng gesch\u00fctzten Arten und der europ\u00e4ischen Vogelarten w\u00e4hrend der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-. \u00dcberwinterungs- und Wanderungszeiten\u00a0erheblich zu st\u00f6ren; eine erhebliche St\u00f6rung liegt vor, wenn sich durch die St\u00f6rung der\u00a0Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.<\/li>\n<li>Fortpflanzungs- und Ruhest\u00e4tten der wild lebenden Tiere der besonders gesch\u00fctzten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu besch\u00e4digen oder zu zerst\u00f6ren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Tiere werden nicht wie von ihnen beschrieben, selbstst\u00e4ndig in den neu geschaffenen Lebensraum wandern bzw. ausweichen. Sie lassen sich auch nicht durch Baumaschinen in die CEF-Fl\u00e4che vertreiben. Vielmehr werden sie bei Ersch\u00fctterungen so schnell wie m\u00f6glich Schutz in einem Mauseloch oder einem Erdspalt suchen, da sie keine Fluchttiere sind, wie beispielsweise Feldhasen oder Rehe. Das bedeutet letztendlich, dass durch die Lebensraumzerst\u00f6rung und T\u00f6tung im Zuge der Baufeldr\u00e4umung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass alle drei Verbotstatbest\u00e4nde ausgel\u00f6st werden und somit gegen das Artenschutzrecht versto\u00dfen wird.\u00a0Insbesondere ist zu erwarten, dass durch das skizzierte Vorgehen es zur T\u00f6tung von Individuen der streng gesch\u00fctzten Zauneidechse kommen wird, deren Eintretenswahrscheinlichkeit signifikant gegen\u00fcber einem Verzicht auf den Eingriff und den nat\u00fcrlichen Mortalit\u00e4tsrisiken erh\u00f6ht ist.<br \/>\nAbschlie\u00dfend erneuern die Naturschutzverb\u00e4nde den Hinweis, dass das strenge Artenschutzrecht nicht dem Abw\u00e4gungsrecht der Gemeinden unterliegt, sondern von diesen strikt zu beachten ist.<\/p>\n<p><strong><span style=\"font-size: 14pt;\">Externe Kompensationsma\u00dfnahmen<\/span> <\/strong><br \/>\nWir haben uns erlaubt, Ausf\u00fchrungen der Stadt Bretten zu den vorgesehenen externen Kompensationsma\u00dfnahmen auf den stadteigenen Fl\u00e4chen (Flurst\u00fccke Nr. 1263\/1,1261, 804, 806 und 763 auf Gemarkung G\u00f6lshausen) einer Pr\u00fcfung zu unterziehen.<br \/>\nSeitens der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnungwurden wir auf telefonische Nachfrage best\u00e4tigt, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine vorl\u00e4ufige Besitzeinweisung und anschlie\u00dfende Umsetzung der Kompensationsma\u00dfnahmen m\u00f6glich ist. Da Kompensationsma\u00dfnahmen zeitnah zum Eingriff durchzuf\u00fchren sind und nicht erst Jahre sp\u00e4ter, erneuern wir unserer Forderung, dass die Stadt Bretten eine vorl\u00e4ufige Besitzeinweisung \u2013 eine beispielsweise in Zusammenhang mit Stra\u00dfenbauvorhaben v\u00f6llig \u00fcbliche Praxis- anstrebt und die Ma\u00dfnahmen darauf ohne weitere Verz\u00f6gerung durchf\u00fchrt.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nHartmut Weinrebe<br \/>\nBUND-Regionalgesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/p>\n<p><a id=\"Fussnote1\"><\/a><span style=\"font-size: 10pt;\"><sup>1<\/sup>\u00a0<a href=\"http:\/\/www4.um.baden-wuerttemberg.de\/servlet\/is\/103894\/\" target=\"_blank\">http:\/\/www4.um.baden-wuerttemberg.de\/servlet\/is\/103894\/<\/a><\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: 10pt;\"> <a id=\"Fussnote2\"><\/a><sup>2<\/sup>\u00a0Runge, H., Simon, M. &amp; Widdig, T. (2010): Rahmenbedingungen f\u00fcr die Wirksamkeit von Ma\u00dfnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturma\u00dfnahmen, FuE-Vorhaben im R.d. Umweltforschungsplanes des BMU i.A.d. BfN<sup>\u00a0<\/sup><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>f\u00fcr die Bearbeitung unseres Antrags auf Erteilung einer Umweltinformation vom 26.03.2014 bedanken wir uns. Nach Durchsicht der \u00fcbermittelten Informationen sowie Vor-Ort-Inaugenscheinnahme der bereits erfolgenden Bauma\u00dfnahmen halten wir unsere Kritik am Vorgehen der Stadt Bretten aufrecht und konkretisieren diese im Folgenden. 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