Welche Eigentümer von Streuobstwiesen und Ackerland müssen bezahlen?
Die geplante Südwestumfahrung Bretten wird zwangsläufig eine Flurbereinigung zur Folge haben. Dabei werden aus Kostengründen möglichst viele Eigentümer in das Verfahren einbezogen.
Betroffene Flurstückseigentümer müssen damit rechnen, dass…
… sie zeitweise enteignet werden
… ihr Grundstück kassiert und durch ein neues, an anderer Stelle liegendes, getauscht wird
… das neu zugeteilte Flurstück kleiner ist (Flächenabzug!)
… sie an den Kosten des Verfahrens beteiligt werden
Außerdem wird das bestehende Feldwege-Netz durch eine neues ersetzt.
Gewanne, die von der Zweckflurbereinigung im Zuge der Ortsumfahrung Bretten betroffen sein können:
[table id=1 /]
(…)* Hinweis auf keine Nennung oder andere Schreibweise im Plan der LUBW
Diese Gewanne mit den Flurstücksnummern sind auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg abrufbar. Durch Einzoomen erscheinen die Flurstücknummern!
Gegen einen solchen Umgehungsplan sollte man n sich wehren , vor allem Rinklingen wird stark betroffen sein….
das wissen die wohl noch gar nicht ? ,
Das Aktionsbündnis Klima – Natur – Verkehr hat gerade seine Internetseite freigeschaltet, dort kann sich jede(r) über den aktuellen Stand informieren.
Am Sonntag den 26.06.22 gab es einen Vorort-Termin, der sehr gut besucht war, ich hatte schon den Eindruck, dass die Bürger/Innen so langsam begreifen, was hier wirklich auf sie zukommen wird.